Wir fördern ein gleichberechtigtes Zusammenarbeiten von Frauen und Männern, so dass Frauen nach Maßgabe unseres Gleichstellungsplans besonders berücksichtigt werden. Schwerbehinderte erhalten bei gleicher Eignung den Vorzug.
Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 7 des Tarifvertrages für Versorgungsbetriebe (TV-V).